Die Flurneuordnung ist in Hessen ein wichtiges Instrumentarium zur integrierten ländlichen Entwicklung durch Maßnahmen
Die Flurneuordnung umfasst als Sammelbegriff
Flurbereinigung
Die Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz dient dem Ziel, eine raumordnerisch gewollte, regionaltypische, ökonomisch sinnvolle und umweltverträgliche Nutzung des Grund und Bodens (Landnutzung) auf der Grundlage konzeptioneller Vorgaben in sozialverträglicher Weise zu ermöglichen und nachhaltig zu sichern.
Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
Zur Erschließung der landwirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotenziale im ländlichen Raum können Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden.
Landmanagement
Mit Landmanagement wird außerhalb normierter Verfahren durch Moderation, Steuerung und Begleitung von Prozessen die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unterstützt.
SILEK
SILEK ist ein auf einen räumlichen und thematischen Schwerpunkt beschränktes Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept, dessen Erarbeitung im Vorfeld von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden kann. Unter intensiver Mitwirkung der Bevölkerung werden für einen bestimmten Raum in einem gemeinsamen Prozess Chancen für den Raum analysiert, Entwicklungsziele identifiziert und Projekte initiiert, die die nachhaltige Entwicklungsfähigkeit des Raumes stärken sollen.
Informationen erhalten Sie in den Internetauftritten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation
Flurneuordnung
(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Förderung
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Bodenmanagement
(Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Adresse:
Amt für Bodenmanagement Marburg
Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg, Universitätsstadt
Tel.: +49 611 535-3000
Fax: +49 611 535-3300
E-Mail:
info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
Webseite:
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Webseite:
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Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Erweiterte Erreichbarkeit:
Donnerstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 13:30 – 15:30 Uhr im Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. (06441) 99 - 6040