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Flurneuordnung

Leistungsbeschreibung

Die Flurneuordnung ist in Hessen ein wichtiges Instrumentarium zur integrierten ländlichen Entwicklung durch Maßnahmen

  • zur Verbesserung der Agrarstruktur,
  • zur Dorferneuerung,
  • zur naturnahen Entwicklung von Gewässern,
  • zur Wasserrückhaltung,
  • zum Schutz des Bodens und zur Verbesserung des Kleinklimas,
  • zum Schutz der Natur,
  • zur Landschaftspflege,
  • zur Verbesserung von Freizeit- und Erholungsfunktionen,
  • zur Verbesserung der (Verkehrs-) Infrastruktur sowie
  • zur Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaften.

Die Flurneuordnung umfasst als Sammelbegriff

  • die fünf Verfahrensarten nach dem Flurbereinigungsgesetz (Integralflurbereinigung, Unternehmensflurbereinigung, vereinfachtes Landentwicklungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegung sowie freiwilliger Landtausch),
  • die dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • das Landmanagement und
  • das SILEK.

Flurbereinigung

Die Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz dient dem Ziel, eine raumordnerisch gewollte, regionaltypische, ökonomisch sinnvolle und umweltverträgliche Nutzung des Grund und Bodens (Landnutzung) auf der Grundlage konzeptioneller Vorgaben in sozialverträglicher Weise zu ermöglichen und nachhaltig zu sichern.

Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen

Zur Erschließung der landwirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotenziale im ländlichen Raum können Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden.

Landmanagement

Mit Landmanagement wird außerhalb normierter Verfahren durch Moderation, Steuerung und Begleitung von Prozessen die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unterstützt.

SILEK

SILEK ist ein auf einen räumlichen und thematischen Schwerpunkt beschränktes Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept, dessen Erarbeitung im Vorfeld von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden kann. Unter intensiver Mitwirkung der Bevölkerung werden für einen bestimmten Raum in einem gemeinsamen Prozess Chancen für den Raum analysiert, Entwicklungsziele identifiziert und Projekte initiiert, die die nachhaltige Entwicklungsfähigkeit des Raumes stärken sollen.

An wen muss ich mich wenden?

Informationen erhalten Sie in den Internetauftritten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen  sowie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation

Flurneuordnung
(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

Förderung
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

Bodenmanagement
(Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

11.10.2016
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Amt für Bodenmanagement Marburg

Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg, Universitätsstadt

Tel.: +49 611 535-3000
Fax: +49 611 535-3300

E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
Webseite: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Webseite: HVBG-Fanpage auf Facebook

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Erweiterte Erreichbarkeit:

Donnerstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 13:30 – 15:30 Uhr im Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. (06441) 99 - 6040

115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr