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Einbürgerung

Leistungsbeschreibung

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Antragstellerin oder der Antragsteller

  • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
  • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
  • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
  • ist nicht vorbestraft,
  • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
  • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
  • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
  • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
  • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.

Welche Gebühren fallen an?

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
 

Was sollte ich noch wissen?

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.

Einbürgerung
(Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Fachlich freigegeben am

13.08.2024

Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"

Zu dieser Dienstleistung besteht HIER die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu vereinbaren. 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an

Frau Krimmel 02772/708272

Frau Nill-Schütz 02772/708240

Frau Thielmann 02772/708241

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info@herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

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Adresse:

Lahn-Dill-Kreis - 15.3 Ausländer- und Personenstandswesen

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Wilhelmstraße 18
PLZ: 35683

Postfach 1940
35529 Wetzlar

Tel.: 06441 407-2310 (Hotline Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 13:30 - 17:30 Uhr)
Fax: 06441 407-1050

E-Mail: abh@lahn-dill-kreis.de
Webseite: www.lahn-dill-kreis.de

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Adresse:

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Hoheitsverwaltung, Sport, Zuständige Stelle nach § 73 BBiG und § 16 HBG

Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt

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35338 Gießen, Universitätsstadt

Liebigstraße 14 - 16
35390 Gießen, Universitätsstadt

Tel.: +49 641 303-0 (Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197

E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de
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Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
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Tel.: 115
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Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
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