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Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Jeder Sterbefall, der in Herborn oder in einem Herborner Stadtteilen eingetreten ist, ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Herborn anzuzeigen.
Ist der Tod in der Vitos-Klinik oder im Seniorenheim eingetreten, ist die dortige Verwaltung für die schriftliche Anzeige zuständig. Ist der Sterbefall in der Wohnung eingetreten, ist die Anzeige mündlich oder schriftlich von einem beauftragen Bestattungsunternehmen oder mündlich durch einen der nächsten Angehörigen vorzunehmen.
Der Sterbefall kann vorab unter folgendem Link angezeigt werden: Sterbefall online anzeigen
Das Standesamt informiert bei der Beurkundung eines Sterbefalls das Nachlassgericht, das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt des Verstorbenen.
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Der Sterbefall einer Person, der in Herborn oder in einem der Stadtteile eingetreten ist, muss beim Standesamt Herborn angezeigt werden.
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Die zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen sind von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut zu besorgen. Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.
In jedem Fall ist der Leichenschauschein (nicht vertraulicher Teil) und der Personalausweis/Pass der/s Verstorbenen vorzulegen. Sollte der Personalausweis/Pass nicht auffindbar sein, wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt.
Zusätzlich bei Ledigen:
Zusätzlich bei Verheirateten:
Zusätzlich bei Verwitweten:
Zusätzlich bei Geschiedenen:
Bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich.
Die vorstehenden Informationen sind nicht abschließend, sondern zeigen nur die am häufigsten zu beurkundenden Sterbefälle auf. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Die Beurkundung eines Sterbefalls ist gebührenfrei, gebührenpflichtig sind lediglich die Sterbeurkunden. Die Gebühren betragen für die erste Ausfertigung einer Sterbeurkunde 12,00 €, für jede weitere Ausfertigung, die gleichzeitig bestellt wird, 6,00 €.
Sterbeurkunden für die Renten- und Krankenversicherung sind gebührenfrei.
Adresse:
Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Tel.: 02772 708-272
Fax: 02772 708-9272
Webseite:
https://www.herborn.de
Tel.: 02772 708-241
Fax: 02772 708-9241
E-Mail:
d.thielmann@herborn.de
Fax: 02772 708-9240
Tel.: 02772 708-240
Webseite:
https://www.herborn.de