Schulpflicht besteht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die in Hessen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie beginnt am 01.08. für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden. Kinder, die nach dem 30.06. desselben Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Für sie beginnt die Schulpflicht mit der Einschulung.
Die Schulpflicht dauert in der Regel 9 Jahre und endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9. Wer nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht aus der allgemein bildenden Schule ausscheidet und in ein Ausbildungsverhältnis eintritt, wird für die Dauer der Ausbildung berufsschulpflichtig. Für Jugendliche, die nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht weder in ein Ausbildungsverhältnis oder in eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit eintreten noch eine weiterführende Schule besuchen, verlängert sich die Vollzeitschulpflicht um ein Jahr. Nach Erfüllung der verlängerten Vollzeitschulpflicht sind sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zum Besuch der Berufsschule berechtigt.
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Hessisches Kultusministerium
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 34.1 Schulservice
Sportparkstraße 24
35578 Wetzlar
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Tel.: 06441 407-1365
E-Mail:
schulabteilung@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
Homepage der Schulabteilung des Lahn-Dill-Kreises
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Adresse:
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: 0611 368-0
Fax: 0611 368-2099
E-Mail:
poststelle@kultus.hessen.de
Webseite:
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen