Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.
Dazu gehören
Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.
Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.
Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.
Über die im Einzelfall erforderliche Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 41.1 Grundsicherung
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Wilhelmstraße 20
PLZ: 35683
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Tel.: 06441 407-1401
E-Mail:
wohngeld@lahn-dill-kreis.de
E-Mail:
wohngeld-dill@lahn-dill-kreis.de
E-Mail:
sozialamt@lahn-dill-kreis.dee
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Digitaler Briefkasten
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Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
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Freitag
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