Zu dieser Dienstleistung existieren Online-Dienste!
Wer Abfälle befördern will, hat dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.
Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis erforderlich.
Die Beförderungserlaubnispflicht gilt auch bei internationalen Abfallverbringungen und richtet sich daher auch an Beförderer (auch ausländische) im grenzüberschreitenden Verkehr.
Wenn Sie Abfälle befördern wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen.
Sie können die Erlaubnis schriftlich unter Verwendung des Vordrucks oder elektronisch bei der zuständigen Behörde beantragen. Eine qualifizierte elektronische Signatur wird hier nicht benötigt.
Die Anzeige können Sie unter Verwendung des dazu vorgesehenen Vordrucks oder elektronisch über das Portal der zuständigen Behörde einreichen.
Die Umweltabteilungen der Regierungspräsidien prüfen und erteilen Beförderungserlaubnisse für Betriebe, die Ihren Hauptsitz im jeweiligen Dienstbezirk haben.
Betriebe, die keinen Hauptsitz oder keine Niederlassung in Deutschand haben, können Hessenweit zentral in der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Beförderungserlaubnis erhalten.
Bitte wenden Sie sich an die Umweltabteilung des Regierungspräsidiums in dessen Dienstbezirk Ihr Betrieb seinen Hauptsitz hat.
Wenn Ihr Betrieb keinen Hauptsitz oder keine Niederlassung in Deutschland hat, können Sie hessenweit zentral in der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Beförderungserlaubnis erhalten.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" oder das Online-Portal GADSYS abwickeln.
Zuständig sind die Regierungspräsidien.
Die elektronische Anzeigenerstattung über das Webportal ist gebührenfrei. Auf Grund des höheren Verwaltungsaufwands muss für die Vorlage der Anzeige in Papierform eine Gebühr von 50,- EUR erhoben werden. Dies gilt auch für etwaige Änderungen der Anzeige.
Für die
fallen Gebühren nach Zeitaufwand an.
Sie müssen die Beförderung von Abfällen vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr!
Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.
Abfall; Sammlung / Transport
(Regierungspräsidium Darmstadt)
Abfall; Sammlung / Transport
(Regierungspräsidium Kassel)
Abfall; Sammlung / Transport
(Regierungspräsidium Gießen)
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 42.1 - Industrielle Abfallwirtschaft und Abfallvermeidung
Marburger Straße 91
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
E-Mail:
rp-giessen@rpgi.hessen.de
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