Das Integrationsamt gewährt Unternehmen Zuschüsse für die Schaffung neuer zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen. Art und Höhe der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Keine
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung
§§ 145 ff. Sozialgesetzbuch IX,
Die maximale Förderung von Zuschüssen und Darlehen beträgt 60.000,00 Euro pro Arbeitsplatz.
Der Arbeitgeber muss sich in einem angemessenen Verhältnis an den Gesamtkosten beteiligen.
Siehe dazu auch Faltblatt 8, „Neue Arbeits- und Ausbildungsplätze“
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de
Adresse:
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 156-0
Fax: +49 611 156-349
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Tel.: 0611 156-212
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