Arbeitgeber, die ohne Beschäftigungspflicht, also mit weniger als 20 Beschäftigten (§ 71 Abs. 1 SGB IX), besonders betroffene schwerbehinderte Menschen zur Berufsausbildung einstellen, können Zuschüsse zu den Gebühren, insbesondere Prüfungsgebühren bei der Berufsausbildung, erhalten.
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis
Keine
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung
Förderung von Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
(Integrationsamt LWV Hessen)
Informationen für Arbeitgeber: Prämien und Zuschüsse zur Ausbildung
(Integrationsamt LWV Hessen)
Adresse:
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 156-0
Fax: +49 611 156-349
E-Mail:
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Fax: 0611 156-371
Tel.: 0611 156-212
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