Zeichnen sich im Betrieb oder in der Dienststelle personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten ab, die das Arbeitsverhältnis eines behinderten Arbeitnehmers gefährden, können sich der Arbeitgeber oder die Mitglieder des betrieblichen Integrationsteams (Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat, Beauftragte des Arbeitgebers) an das Integrationsamt wenden, um mit ihm alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
Das Integrationsamt kann auch vom betroffenen schwerbehinderten Arbeitnehmer oder von der Schwerbehindertenvertretung, vom Betriebs-, bzw. Personalrat eingeschaltet werden.
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Mitteilung an das Integrationsamt, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Keine
Leistungen ab dem Monat der Bekanntgabe beim Integrationsamt möglich
Adresse:
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 156-0
Fax: +49 611 156-349
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Tel.: 0611 156-212
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