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Sachverständige für Schäden an Gebäuden, öffentliche Bestellung und Vereidigung

Leistungsbeschreibung

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen bestellt Sachverständige in den 3 Bereichen

  • Schäden an Gebäuden
  • Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • bautechnischer Brand- und Explosionsschutz

Es können nur solche Personen öffentlich bestellt und vereidigt werden, die Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen sind, sowie ihre besondere fachliche Qualifikation auf dem jeweiligen Sachgebiet nachgewiesen haben und ihre Gutachten wirtschaftlich unabhängig erstellen können.
 

An wen muss ich mich wenden?

An die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein förmlicher schriftlicher Antrag in Papierform bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zu stellen. Nachzuweisen ist eine vorausgegangene mehrjährige berufliche Erfahrung in dem Sachgebiet, in dem der Antragsteller öffentlich bestellt und vereidigt werden will. Gutachten oder gleichwertige fachliche Ausarbeitungen, die die vorhandene Sachkunde beurteilen lassen, sind vorzulegen. Der eigentliche Sachkundenachweis findet in der Regel anhand einer schriftlichen und mündlichen Prüfung statt. Beizubringen sind folgende Unterlagen:

  • Antrag
  • Liste der Gutachten
  • 5 selbst erstellte Gutachten in 4-facher Ausfertigung
  • Lebenslauf / Beruflicher Werdegang
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
  • 2 Passfotos
  • Anschriften zweier Referenzpersonen
     

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach dem Umfang des mehrstufigen Verfahrens und sind in einer eigenen Kostenordnung niedergelegt.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

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Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Bierstadter Straße 2
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 1738-0
Fax: +49 611 1738-40

E-Mail: info@akh.de

Öffnungszeiten: Mo: - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr