Für schulpflichtige Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf, der am Wohnort oder in angemessener Entfernung zum Wohnort nicht angemessen gedeckt werden kann, gewährleistet der Aufenthalt in einem Internat/einer Wohneinrichtung die Möglichkeit, eine auf die behinderungsbedingten Ressourcen ausgerichtete schulische Ausbildung zu erhalten und einen Abschluss zu erlangen.
Landeswohlfahrtsverband Hessen,
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53- 60 SGB XII
Soweit eine Beförderung zur Schule zumutbar ist, kommt eine Übernahme der Kosten des Internats/der Wohneinrichtung nicht in Betracht.
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Hilfe zur Schulausbildung".
Adresse:
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 156-0
Fax: +49 611 156-349
E-Mail:
info@lwv-hessen.de
Adresse:
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden I
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Fax: +49 611 156-349
Tel.: +49 611 156-0
E-Mail:
info@lwv-hessen.de