Tagesförderstätten, die in der Regel Werkstätten für behinderte Menschen angegliedert sind, bieten Menschen mit einer geistigen oder einer Mehrfachbehinderung tagsüber eine individuelle Unterstützung zur Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten in allen Lebensbereichen durch professionelle Fachkräfte an, um ihre Selbständigkeit im Rahmen einer sinnvollen Gestaltung des Tagesablaufes zu erhalten und weiter zu fördern.
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 -60 SGB XII
Bei positiver Entwicklung des Menschen mit Behinderung besteht die Möglichkeit, in die Arbeits- und Betreuungsangebote der angegliederten Werkstatt für behinderte Menschen zu wechseln.
Menschen mit wesentlicher Behinderung in einer Werkstatt (WfbM)
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Tagesförderstätten".
Landeswohlfahrtsverband Hessen
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Tagesförderstätten
(Landeswohlfahrtverband Hessen)
Adresse:
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 156-0
Fax: +49 611 156-349
E-Mail:
info@lwv-hessen.de
Adresse:
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden I
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Fax: +49 611 156-349
Tel.: +49 611 156-0
E-Mail:
info@lwv-hessen.de