Aufgrund ihres besonderen Dienstverhältnisses erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter sowie ihre Hinterbliebenen und die berücksichtigungsfähigen Angehörigen anstelle eines Arbeitgeberzuschusses zu ihren Beiträgen für eine Krankenversicherung eine eigenständigen beamtenrechtliche Krankenfürsorge nach der Hessischen Beihilfeverordnung. Der Dienstherr gewährt zu Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, bei Schutzimpfungen und in Fällen der Pflege Beihilfen.
Zuständig für Beihilfeangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen sind das Regierungspräsidium Kassel, sowie der Hessische Landtag und der Hessischer Rechnungshof jeweils für seine Bediensteten; die Kommunen haben die Zuständigkeit für ihre Bediensteten selbst inne.
Antragsformulare stehen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel, Dezernat Beihilfen, zum Download zur Verfügung
Antragsformulare
(Regierungspräsidium Kassel)
Keine
Der Antrag auf Beihilfe ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Entstehen der Aufwendungen zu stellen. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat der Beihilfestelle des Regierungspräsidiums Kassel als Ziel gesetzt, Beihilfeanträge innerhalb von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) zu bescheiden.
Dieses Ziel wird seit September 2007 durchgängig erfüllt, oft sogar deutlich unterschritten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel, Beihilfen
Regierungspräsidium Kassel, Beihilfen
(Regierungspräsidium Kassel)
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Für Fragen zur Beihilfe bei der Stadt Herborn wenden Sie sich bitte an den
Magistrat der Stadt Herborn
Fachdienst Allgemeine Verwaltung
Hauptstraße 39
35745 Herborn
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Anträge können direkt bei der zuständigen Beihilfestelle der Stadt Herborn angefordert werden. Alternativ stehen Ihnen die gültigen Vordrucke der KDZ Wiesbaden zur Verfügung.
Adresse:
Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Tel.: 02772 708-208
Webseite:
https://www.herborn.de
E-Mail:
m.flick@herborn.de
Fax: 02772 7089214
Tel.: 02772 708214
Webseite:
Stadt Herborn
E-Mail:
h.meier@herborn.de
Tel.: 02772 708-245
Fax: 02772 708-9245
Webseite:
https://www.herborn.de
Adresse:
Dezernat 14.2
Öffnungszeiten: Sie können uns telefonisch montags - donnerstags von 08.00-16.30 Uhr und persönlich montags, donnerstags und freitags von 08.00-12.00 Uhr sowie dienstags von 13.00-16.30 Uhr erreichen.