Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation, der einen Beruf ausübt, der in der Ausbildung und den Befugnissen dem Beruf des Rechtsanwalts nach der Bundesrechtsanwaltsordnung entspricht, ist berechtigt, sich unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates und des Völkerrechts in Deutschland niederzulassen, wenn er auf Antrag in die für den Ort seiner Niederlassung zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgenommen worden ist.
an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Die Kosten des Verfahrens betragen:
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Hessisches Ministerium der Justiz
Adresse:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
PLZ: 60322
Fax: +49 69 170098-50
Tel.: +49 69 170098-01
E-Mail:
info@rechtsanwaltskammer-ffm.de