Der Rohstoff Milch, der vom Landwirt an die Molkerei geliefert wird, wird überwiegend nach seinen wertgebenden Inhaltsstoffen, wie Fett und Eiweiß bezahlt. Des Weiteren fordern die EU –Hygieneverordnungen einen hohen hygienischen Status der Anlieferungsmilch. Hiernach darf nur Milch von Kühen vermarktet werden, deren Keimzahl und Anzahl an somatischen Zellen einen gewissen Grenzwert nicht überschreitet. Zur Ermittlung des Auszahlungspreises und zur Feststellung der Vermarktungsfähigkeit der angelieferten Milch, haben die Abnehmer der Milch (in der Regel Molkereien) die Milch auf die genannten Parameter untersuchen zu lassen.
Die nationale Milchgüteverordnung fordert, dass diese Untersuchungen nur von Untersuchungsstellen (Labore) durchgeführt werden, die von einer nach Landesrecht zuständigen Stelle zugelassen sind.
An den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Gebühren gemäß Gebührenordnung des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen
Gebührensatz (Stand: 01.05.2011) : 600,00 Euro
Bearbeitungsfrist: 3 Monate
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Kölnische Straße 48-50
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