Im Bereich des Immissionsschutzes sind Anlagenbetreiber verpflichtet, bestimmte behördlich angeordnete Emissionsermittlungen und Immissionsmessungen durchführen zu lassen. Diese Ermittlungen dienen zur Messung von Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen sowie zur Kalibrierung und Funktionsprüfung an automatischen Messeinrichtungen.
Die Ermittlungen können von bestimmten Stellen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde eines Bundeslandes bekannt gegebenen werden. Dieses Verfahren wird auch Notifizierung genannt und muss von Ihnen, als eine solche Ermittlungsstelle beantragt werden.
Die Bekanntgabe erfolgt immer durch die zuständige Behörde des Landes, in dem Sie als Antragsteller Ihren Geschäftssitz haben. Die Bekanntgabe gilt für das gesamte Bundesgebiet.
HINWEIS: Sollte sich Ihr Geschäftssitz nicht in Deutschland befinden, ist das Land zuständig, in dem Ihre Tätigkeit vorrangig ausgeübt werden soll.
Die Auswahl zwischen den bekannt gegebenen Stellen steht dem Anlagenbetreiber in allen Fällen grundsätzlich frei.
Eine vollständige und aktuelle Liste der nach §29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen und Sachverständigen finden Sie unter » www.resymesa.de
Die Bekanntgabe erfolgt für das Land Hessen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - Außenstelle Kassel (HLNUG)
Die Bekanntgabevoraussetzungen, das Bekanntgabeverfahren sowie die Pflichten der bekannt gegebenen Stellen und der Anlagenbetreiber sind in der dazu erlassenen Bekanntgabeverordnung – 41. BImSchV geregelt. Dort finden Sie auch die Prüfbereiche für die solche Stellen tätig sein können.
Das Antragsformular für eine Bekanntgabe sowie die zu beachtenden „länderspezifischen Regelungen“ für Hessen finden Sie ebenfalls unter dem oben aufgeführten Link des HLNUG.
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Kosten des Verfahrens werden nach einer Festgebühr ermittelt.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse:
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie – Außenstelle Kassel
Ludwig-Mond-Straße 33
34121 Kassel, documenta-Stadt
Tel.: +49 561 2000-0
Fax: +49 561 2000-222
E-Mail:
poststelle@hlnug.hessen.de
Webseite:
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Adresse:
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 815-0
Fax: +49 611 815-1941
E-Mail:
poststelle@umwelt.hessen.de
Webseite:
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat