Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Der Versender von zivilen Explosivstoffen beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).
BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.
Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.
Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
In der Regel Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht.
Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen
Es fallen Gebühren an:
Kostenverordnung für Nutzleistungen der BAM
(Bundesanstalt für Materialforschung und - prüfung)
Das Verfahren dauert 1 - 2 Wochen.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.
Adresse:
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Unter den Eichen 87
12205 Berlin, Stadt
Fax: +49 30 8112029
Tel.: +49 30 8104-0
E-Mail:
nfo@bam.de