Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums.
Danach können Sie für die Errichtung der folgenden Anlagen einen Zuschuss erhalten (Basisförderung):
Im Rahmen der Innovationsförderung werden besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert:
Für die Innovationsförderung sind die besonderen Hinweise des BAFA zu den Förderbedingungen und dem Antragsverfahren zu beachten.
Eine Visualisierung des Ertrags und/oder eine Veranschaulichung der Technologie von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, die insbesondere in Berufsschulen, Technikerschulen, Berufsbildugszentren, überbetrieblichen Ausbildungsstätten bei den Kammern, allgemeinbildenden Schulen, Fachhochschulen und Universitäten oder Kirchen erfolgt, wird ergänzend gefördert.
Neben der sogenannten Basisförderung gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer zum Beispiel Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.
Über die konkreten Voraussetzungen einer Förderung sowie die einzelnen Förderbeträge können Sie sich im Detail auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informieren:
Zur Beantragung müssen Sie das jeweils aktuelle, für Ihr spezielles Vorhaben vorgeschriebene Antragsformular verwenden. Die Benutzung veralteter Formulare ist nicht zulässig.
Formulare:
Bei der Auswahl einer Anlage sollten Sie sich unbedingt vorher informieren, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Nutzen sie hierzu die hier verlinkten Informationen und lassen Sie sich bei Bedarf vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beraten.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Auszahlung steht unter der Maßgabe der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Mit dem Förderantrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Bei der Innovationsförderung existiert ein besonderes Antragsverfahren. Hier müssen abhängig von der Anlage verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich auf den oben verlinkten Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Von Privatpersonen ist der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage beim BAFA einzureichen. Mit der Durchführung der Investition müssen Sie also nicht warten, bis der Antrag gestellt worden ist oder die Förderung bewilligt wurde. Gleiches gilt für Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen (zum Beispiel eingetragene Vereine).
Für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), Unternehmen (KMU), an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind oder freiberuflich Tätige gilt hingegen: Anträge auf Investitionszuschüsse müssen vor Vorhabensbeginn (Abschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages) eingereicht werden.
Bei der Innovationsförderung sind abweichende Fristen zu beachten.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BAFA, Presse/ÖA
Holger Beutel
Tel.: 06196-908-712
E-Mail: holger.beutel@bafa.bund.de
Dieser Text wurde freigegeben durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Stand: 17.03.2011
Adresse:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn, Stadt
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Tel.: +49 6196 908-0