Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe können Zuschüsse für eine fachkundige Unternehmensberatung erhalten.
Der Zuschuss zu einer fachkundigen Beratung soll dazu beitragen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu stärken und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern. Bei Jungunternehmen soll die Bestandsfestigkeit der Gründung gesichert werden. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Zuschuss, um ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen.
Gefördert werden grundsätzlich allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung.
Darüber hinaus können auch spezielle Beratungen gefördert werden, wie beispielsweise:
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Alter und dem Standort des Unternehmens, das die Beratung in Anspruch nehmen möchte:
Die Fördersätze betragen:
Nicht förderfähig sind beispielsweise Beratungen,
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung, wenn:
Den Antrag für einen Zuschuss zu den Kosten einer geplanten Unternehmensberatung können Sie online stellen:
keine
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Bewilligung und Auszahlung innerhalb weniger Tage erfolgen.
Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen. Mit der Beratung darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Ein Beratungsvertrag darf ebenfalls nicht vor Antragstellung abgeschlossen werden.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Adresse:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn, Stadt
Fax: +49 6196 908-800
Tel.: +49 6196 908-0