Wenn Sie Taxi- oder Mietwagenverkehr betreiben möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Für die Erteilung der Genehmigung ist in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern der Gemeindevorstand, im Übrigen der Kreisausschuss am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Unternehmens zuständig.
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben
die fachliche Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen (vgl. Leistungsbeschreibung "Verkehr mit Mietwagen, Genehmigung").
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
Darüber hinaus können die obersten Landesverkehrsbehörden auch andere Abschlüsse als gleichwertig anerkennen.
Folgende Nachweise sind für das Ablegen der Fachkundeprüfung erforderlich:
Die Gebühren werden von den Kammern aufwandsbezogen ermittelt und können im Einzelnen unterschiedlich ausfallen.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Adresse:
Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill
Am Nebelsberg 1
PLZ: 35685
Tel.: 02771 842-0
Fax: 02771 842-5399
E-Mail:
info@lahndill.ihk.de
Webseite:
https://www.ihk-lahndill.de
Montag bis Freitag: 07:45 Uhr bis 16:30 Uhr
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 15.6 Technisches Verkehrswesen
Postfach 1940
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 4072511
E-Mail:
verkehr-wetzlar@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
www.lahn-dill-kreis.de
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung