Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Sie besitzen die
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Angaben zum Unternehmen durch
Angaben zum Netz durch
Für elektrische Anlagen (ELT):
Für Gas:
Nachweis der personellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage folgender Unterlagen
Die Kosten betragen 500,00 Euro - 26.500,00 Euro. Nähere Auskünfte erteilt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Klage beim Verwaltungsgericht
Siehe dazu auch das "Merkblatt für die Beantragung einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)". Das Merkblatt erhalten Sie als Download im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter "Energiewirtschaft".
Adresse:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 815-0
Fax: +49 611 815-2225
E-Mail:
poststelle@wirtschaft.hessen.de
Webseite:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen