Wenn Sie mit selbstständigen Künstlern oder Publizisten zusammenarbeiten oder in einem bestimmten Umfang Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen, müssen sich bei der Künstlersozialkasse anmelden.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse (KSK).
Die für die Finanzierung der Beitragshälfte der KSK erforderlichen Mittel werden
Als „Verwerter“ müssen Sie grundsätzlich für jede Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen eine Sozialabgabe zahlen:
Zu den „typischen Verwertern“ gehören beispielsweise Verlage, Veranstalter, Galerien oder Werbeunternehmen.
Für sonstige Unternehmen tritt eine Abgabepflicht ein, wenn Sie nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, und zwar zum Zwecke der Eigenwerbung oder um damit Einnahmen zu erzielen.
Eine „nicht nur gelegentliche“ Auftragserteilung liegt dann vor, wenn die Gesamtsumme aller gezahlten Entgelte in einem Kalenderjahr 450 Euro übersteigt. Erteilen Unternehmen, die nicht zu den typischen Verwertern gehören, Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten, um damit Einnahmen zu erzielen, liegt eine nur gelegentliche Auftragserteilung auch dann vor, wenn in einem Kalenderjahr nicht mehr als drei Veranstaltungen durchgeführt werden (ausgenommen sind Musikvereine mit vereinseigenen Chorleitern oder Dirigenten).
Als abgabepflichtiges Unternehmen müssen Sie an dem gesetzlich geregelten Meldeverfahren teilnehmen. Der erste Schritt hierfür ist eine formlose Meldung bei der KSK.
Bemessungsgrundlage der KSK sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Es gilt ein einheitlicher Abgabesatz.
Bis zum 30. September eines jeden Jahres wird der für das nachfolgende Kalenderjahr geltende Abgabesatz durch die "Künstlersozialabgabeverordnung" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgesetzt.
Um sich erstmalig bei der Künstlersozialkasse anzumelden, verwenden Sie bitte den Anmelde- und Erhebungsbogen:
Die Künstlersozialkasse prüft anhand dieser Unterlagen die Abgabepflicht und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse bereits als abgabepflichtiges Unternehmen erfasst sind und Ihre abgabepflichtigen Entgelte melden wollen:
Nutzen Sie bitte den „Meldebogen“ für das entsprechende Jahr unter Angabe Ihrer Abgabenummer oder den Online-Meldeweg über die Internetseite der Künstlersozialkasse. Der dafür erforderliche Authentifizierungscode wird Ihnen jährlich von der Künstlersozialkasse übersandt.
Postanschrift:
Künstlersozialkasse
26380 Wilhelmshaven
Hausadresse:
Künstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
von 9:00 bis 16:00 Uhr
Service-Center: 04421 9734051500
Fax: (Verwerter): 04421 7543-5062
Rechtsstelle: 04421 7543 5050
Fragen zur Künstlersozialabgabe:
abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Die Höhe der Abgabe beträgt für das Jahr 2020 4,2 Prozent.
Die KSK bietet auf ihren Internetseiten verschiedene Informationsschriften zum Download an.
Als zur Abgabe Verpflichteter müssen Sie fortlaufende Aufzeichnungen über die Entgelte, die der Künstlersozialabgabe unterliegen, führen. Diese Aufzeichnungen müssen Sie mindestens 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Entgelte fällig geworden sind, aufbewahren.
Informationsschriften der Künstlersozialkasse für Unternehmen und Verwerter
(Künstlersozialkasse)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Adresse:
Künstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Fax: +49 44 21 75 43-711
(Verwerter)
Tel.: +49 180 3 57 51 00
(Service-Center: Die Gebühren betragen 0,09 € pro Minute aus dem Dt. Festnetz und max. 0,42 € pro Minute aus dem Mobilfunknetz (Angaben ohne Gewähr; Preise von Serviceprovidern und Pre-Paid-Tarife können abweichen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Telekommunikationsanbieter))
Tel.: +49 44 21 97 34 05 15 00
(Es kann unter dieser Telefonnummer zu längeren Wartezeiten kommen.)
Fax: +49 44 21 75 43-586
(Versicherte)
E-Mail:
auskunft@kuenstlersozialkasse.de
Webseite:
Die Künstlersozialversicherung