Die Versorgung mit Strom und Gas ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft. Dadurch kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrem Energieversorger kommen, zum Beispiel über
Sollten Sie Grund zu Beanstandungen haben, beschweren Sie sich als Erstes direkt bei dem betreffenden Versorger.
Hinweis: Genaue Angaben zu Ihrem Anliegen und zum Grund Ihrer Beschwerde erleichtern es dem Energieversorger, den Streitgegenstand zu beurteilen.
Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle Energie stellen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
An Ihren Energieversorger
Die Beschwerde ist für Sie kostenlos.
Nach Eingang Ihrer Beschwerde hat Ihr Energieversorger 4 Wochen Zeit, sich schriftlich zu äußern.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung