Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Die BioSt-NachV dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009. Diese definiert die Voraussetzungen für die Vergütung für Strom aus flüssiger Biomasse nach § 27 Absatz 1 des Erneuerbaren Energien-Gesetzes.
Zertifizierungsstellen kontrollieren die Erfüllung der Nachhaltigkeitsverordnungen bei den Wirtschaftsbeteiligten im Bereich Bioenergie und stellen sogenannten Schnittstellen Zertifikate aus.
Zertifizierungsstellen werden hierfür auf Antrag anerkannt.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 412
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 - 6845-2550
E-Mail: nachhaltigkeit@ble.de
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Unterlagen über die Erfüllung der Anforderungen des § 43 BioSt-NachV
Über einen Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung