Öffentliche Auftraggeber (Vergabestellen) können oberhalb der EU-weiten Schwellenwerte einen wettbewerblichen Dialog durchführen. Dieses Verfahren ist eine Sonderform des Verhandlungsverfahrens mit Momenten des nicht offenen Vergabeverfahrens. Es dient der Vergabe besonders komplexer Aufträge. Die Vergabestelle kann den wettbewerblichen Dialog durchführen, wenn
Als EU-weite Ausschreibung muss der Aufruf zur Bewerbung um Teilnahme am Verfahren (Teilnahmewettbewerb) im EU-Amtsblatt "S" / TED und nach Hessischem Vergaberecht in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank HAD veröffentlicht werden; die EU-Bekanntmachung kann über die HAD erfolgen. In der Bekanntmachung sind der Bedarf und die Anforderungen darzustellen. Erläuterungen können sie in der Bekanntmachung selbst oder durch eine abrufbare Beschreibung bekannt geben.
Den Antrag auf Teilnahme am wettbewerblichen Dialog stellen Sie bei der Vergabestelle. Er muss dort i. d. R. 37 Tage nach der Absendung der Bekanntmachung eingehen.
Die Vergabestelle lädt die ausgewählten Unternehmen zu Verhandlungen über die Einzelheiten des Auftrags ein. Der Dialog kann in verschiedenen Phasen erfolgen. Diese sollen mit dem Ziel aufeinander aufbauen, die Zahl der in der Dialogphase zu erörternden Lösungen zu verringern und leichter zu handhaben. Die Vergabestelle muss die Dialogphasen in der Bekanntmachung oder in der Beschreibung angeben. Entscheidet die Vergabestelle, dass ein Unternehmen an der nächsten Dialogphase nicht mehr teilnehmen soll, muss sie es informieren.
Der wettbewerbliche Dialog ist ergebnisoffen. Die Vergabestelle erklärt den Dialog für abgeschlossen, wenn
In beiden Fällen sind die beteiligten Unternehmen über den Abschluss des Dialogs zu informieren. Wurde eine Lösung gefunden, fordert die Vergabestelle die an der Dialogphase noch beteiligten Unternehmen auf, ein endgültiges Angebot vorzulegen. Basis des Angebots ist die in der Dialogphase eingereichte und erörterte Lösung. Die Vergabestelle prüft die Angebote und wählt das wirtschaftlichste Angebot aus.
Sie kann das ausgewählte Unternehmen bitten, Einzelheiten des Angebots nochmals zu erläutern oder Zusagen des Angebots zu bestätigen.
An die Vergabestelle.
Die Abgabe eines Antrags auf Teilnahme am wettbewerblichen Dialog muss die inhaltlichen und formellen Anforderungen erfüllen, die in der Bekanntmachung jeweils beschrieben sind.
Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie während des wettbewerblichen Dialogs benötigen, erfahren Sie bei der Vergabestelle.
Den Aufwand für die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog und die Bearbeitung des Angebots müssen Sie tragen. Ausnahme ist die Aufforderung der Vergabestelle an teilnehmende Unternehmen, z. B. Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen auszuarbeiten. Dann muss sie die Kosten einheitlich und angemessen erstatten.
§ 101 Abs. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Arten der Vergabe)
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A-2019
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B-2016
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Vergabestelle der Stadt Herborn:
Fachdienst Allgemeine Verwaltung
Zimmer 211
Hauptstraße 39
35745 Herborn
Adresse:
Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
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E-Mail:
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Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
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Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
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