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Chemikalien: Anerkannte Aus- und Fortbildungseinrichtungen gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Leistungsbeschreibung

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung Nr. 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase. Sie regelt in Artikel 10 im Zusammenhang mit den europäischen Verordnungen Nr. 2015/2067, 304/2008 und 307/2008 die Anerkennung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Betrieben als zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen berechtigte Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt

Gutleutstraße 114

60327 Frankfurt

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten
  • Inhalte des Lehrgangs
  • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs
  • gegebenenfalls Prüfungsordnung
  • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen
  • Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte
  • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Anerkennung als berechtigte Stelle richten sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Thema finden Sie auch auf folgenden Internetseiten:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

22.05.2017
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Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 815-0
Fax: +49 611 815-1941

E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
Webseite: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

» Detailansicht

Adresse:

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.3 - Strahlenschutz, Chemikalienrecht

Gutleutstraße 114
PLZ: 60327

Tel.: +49 69 2714-5992
Fax: +49 69 2714-5950

E-Mail: Strahlenschutz-F@rpda.hessen.de
E-Mail: chemikalienrecht@rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

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Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
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