Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen müssen sich bei der Landeszahnärztekammer Hessen anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.
Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") behandeln dürfen, sind zugleich Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen.
Sie müssen sich bei der Landeszahnärztekammer Hessen schriftlich anmelden. Den erforderlichen Meldebogen erhalten Sie dort. Er kann auch im Internetauftritt der Landeszahnärztekammer heruntergeladen werden
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und den Zahnarztausweis der Landeszahnärztekammer Hessen, sofern dieser beantragt wurde
An die Landeszahnärztekammer Hessen
Um Kammermitglied der Landeszahnärztekammer in Hessen zu sein, müssen Sie
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie aus dem Meldebogen.
Hinweis: Die Urkunden müssen Sie in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vorlegen.
Vor Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit oder bei Wohnsitzbegründung in Hessen.
Landeszahnärztekammer Hessen
Adresse:
Landeszahnärztekammer Hessen
Rhonestraße 4
PLZ: 60528
Tel.: +49 69 42725-0
Fax: +49 69 427275-105
E-Mail:
box@lzkh.de
Webseite:
Landeszahnärztekammer Hessen