Der Nassauische Zentralstudienfonds ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung. Die Stiftung unterstützt Bildungsmaßnahmen in Hessen auf dem Gebiet des ehemaligen Herzogtum Nassau und vergibt unter anderem Stipendien.
Höhe des Stipendiums
Die Höhe des Stipendiums beträgt zur Zeit 1.000,00 Euro je Semester.
Dauer der Förderung
Die maximale Förderdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienfaches.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch zur Förderung besteht nicht. Bewilligte Stipendien können jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Die Auszahlung am Semesterende ist an eine jeweils im Semester erbrachte zusätzliche besondere Studienleistung geknüpft. Dies kann zum Beispiel der Besuch einer zusätzlichen Vorlesungsreihe oder eine zusätzliche Hausarbeit sein. Näheres dazu wird im Bewilligungsbescheid aufgeführt.
In der Regel finden zweimal jährlich Vergabeverfahren statt. Dazu steht in den Bewerbungsphasen vom 1. Februar bis 1. März und vom 15. September bis 15. Oktober ein Bewerbungsformular online auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Verfügung.
Eine Bewerbung ist unter den oben genannten Voraussetzungen zu jedem Zeitpunkt eines Erststudiums möglich. Die Bewerbung für ein Stipendium für ein Masterstudium ist im Laufe des 1. Semesters des Masterstudiums einzureichen.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung.
An den Nassauischen Zentralstudienfonds (NZF) beim Regierungspräsidium Darmstadt
Ausschlusskriterien
Keine.
Das Online-Antragsformular zur Gewährung des Stipendiums ist vollständig ausgefüllt
an das Postfach des NZF zu senden. Die E-Mail-Adresse ist auf dem Formular vermerkt.
Nassauisches Schuledikt des Herzogs Wilhelm von Nassau am 29.03.1817 gegründet. (Veröffentlicht im Verordnungsblatt des Herzogtums Nassau, Jahrgang 1817, Nr. 5, Seite 47).
Formulare finden Sie während der Bewerbungsphasen vom 1. Februar bis 1. März und vom 15. September bis 15. Oktober im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Antragsverfahren für Stipendien
(Regierungspräsidium Darmstadt)
Haben Sie eine Förderzusage erhalten, beachten Sie bitte, dass für die Auszahlung des Stipendiums der Nachweis einer im jeweiligen Semester erbrachten besonderen Studienleistung erforderlich ist. Diese ist im Rahmen des gewählten Studiengangs zusätzlich und über die gemäß Studienordnung ohnehin zu fertigenden Arbeiten hinausgehend, zu erbringen. Die Bescheinigung muss auf einem Originalbriefkopf Ihrer Universität ausgestellt sein. Den Nachweis über die erbrachte Sonderleistung legen Sie bitte zusammen mit der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung jeweils bis bis spätestens 1. April für das absolvierte Wintersemester und bis spätestens 1. Oktober für das absolvierte Sommersemester vor.
Regierungspräsidium Darmstadt
Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 14 - Finanzen
Luisenplatz 2
PLZ: 64283
PLZ: 64278
Tel.: +49 6151 12-5313
(Servicetelefon -4632)
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(oder -5285)
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr