Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Sie möchten eine nicht staatliche Bildungseinrichtung als Hochschule errichten und betreiben? Dafür müssen Sie die staatliche Anerkennung beantragen. Mit der staatlichen Anerkennung darf die Hochschule im Rahmen der Anerkennung
Hinweis: Ausländische Hochschulen aus EU-Mitgliedstaaten dürfen betrieben werden, soweit sie ihre im Herkunftsstaat anerkannte Ausbildung im Geltungsbereich des Hessischen Hochschulgesetzesanbieten, ihre im Herkunftsstaat anerkannten Grade verleihen und diese Tätigkeit in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen des Herkunftslandes steht. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist nachzuweisen und wird vor Aufnahme des Betriebs festgestellt.
Die staatliche Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Schriftform ist für den Antrag gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wegen der erforderlichen umfangreichen Unterlagen müssen Sie den Antrag aber schriftlich einreichen, handschriftlich unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen und bei erfolgreicher institutioneller Akkreditierung/Konzeptprüfung durch den Wissenschaftsrat erhalten Sie über die Anerkennung einen Bescheid.
Hinweis: Wollen Sie nachträglich wesentliche Änderungen vornehmen (z.B., Wechsel des Trägers der Hochschule) müssen Sie die Zustimmung der zuständigen Stelle einholen.
An das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Hochschule staatlichen Hochschulen gleichwertig ist. Das bedeutet:
Leitfaden der Konzeptprüfung nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung
(Wissenschaftsrat)
Staatliche Anerkennung: 2.500,00 - 7.500,00 Euro
Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, müssen Sie einschließlich des Verfahrens zur institutionellen Akkreditierung/Konzeptprüfung durch den Wissenschaftsrat mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens einem Jahr rechnen.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Sonstiges
Widerruf der staatlichen Anerkennung
Das Wissenschaftsministerium kann die Anerkennung widerrufen, wenn
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Adresse:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Rheinstraße 23
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 32-0
Fax: +49 611 32-169000
E-Mail:
poststelle@hmwk.hessen.de
Webseite:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Mo.-Do. 8:00-16:30 Uhr
Fr. 8:00-15:00 Uhr