Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Betriebe, die die Klassifizierung von Rinder-Schlachtkörpern (Einstufung in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien) sowie von Schweine- und Schafschlachtkörper (Einstufung in gesetzliche Handelsklassen) vornehmen, benötigen eine Zulassung.
Reichen Sie den Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung schriftlich oder elektronisch ein. Die Bundesanstalt prüft Ihren Antrag, fordert bei Bedarf Unterlagen nach und erstellt einen Zulassungsbescheid. Der Zulassungsbescheid geht Ihnen schriftlich zu. Er kann mit Auflagen versehen werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, ergänzt oder geändert werden.
Weiterführende Informationen
An die
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Sie können das Verfahren auch abwickeln über den Einheitlichen Ansprechpartner
Zulassungsvoraussetzungen für Unternehmen:
Zur Entscheidung über den Antrag können über die im Antrag erfolgten Angaben hinaus weitere Angaben und Nachweise erforderlich sein.
Die Frist beginnt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.
Eine Fristverlängerung ist einmal um einen angemessenen Zeitraum möglich, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Dies muss die zuständige Behörde Ihnen gegenüber rechtzeitig mitteilen und begründen.
Antragsprüfung: maximal 6 Monate
§ 1 Absatz 1 der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (2. FlGDV)
Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Hierzu auch der
Antrag auf Zulassung als Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz
(Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)
Adresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
Tel.: +49 228 9968450
Fax: +49 228 68453101
E-Mail:
info@ble.de
Webseite:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)