Sie wohnen in der Nähe von Gewerbebetrieben und Industrieanlagen und fühlen sich durch Lärm, Luftverunreinigungen und Geruchsimmissionen in unzulässiger Weise gestört? In solchen Fällen können Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden. Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen.
Die von Betriebsanlagen ausgehenden Emissionen werden nach den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG -beurteilt. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
Anlagen, deren Errichtung und Betrieb unter das BImSchG fallen, werden in Hessen durch die Regierungspräsidien überwacht. Es gibt Ausnahmen wie z.B. Gaststätten, hier wird die Überwachung von den Kreisausschüssen, in kreisfreien Städten von den Magistraten, durchgeführt.
Keine
keine
Um die Bearbeitung zu erleichtern, sollten sie möglichst zeitnah die Überwachungsbehörde über schädliche Umwelteinwirkungen informieren. Die Behörde kann so leichter feststellen, ob eine Anlage eine Störung hatte oder welche besonderen Stoffe gerade zu diesem Zeitpunkt verarbeitet wurden.
je nach Aufwand der von der Behörde durchzuführenden Ermittlungen
Zu vielen grundsätzlichen Immissionsschutzfragen finden Sie Hinweise / Erläuterungen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse:
Fachdienst - Öffentliche Ordnung
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
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Webseite:
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Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
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