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Sich für eine ehrenamtliche Mitarbeit beim Technischen Hilfswerk verpflichten

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie das Technische Hilfswerk ehrenamtlich unterstützen möchten, können Sie sich freiwillig als Helferin oder Helfer verpflichten.

Als THW-Kraft werden Sie für bestimmte Aufgaben ausgebildet und nehmen auch an Einsätzen teil. Sie können sich hauptamtlich und ehrenamtlich im THW engagieren.

Sie können für kurze Zeit in das THW eintreten oder ein Leben lang. Alle haben in diesem Dienstverhältnis die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten, egal wie lange und aus welchen Gründen sie eingetreten sind.

Das THW ist eine Organisation, die die Bevölkerung schützt und ist daher darauf angewiesen, dass seine Einsatzkräfte besonders zuverlässig sind. Es ist eine wichtige Voraussetzung, dass Sie regelmäßig an den Aktivitäten des THW – vor allem Ihres Ortsverbandes – teilnehmen. Ausbildungen und Dienstveranstaltungen stellen sicher, dass das THW einsatzfähig ist, wenn es gebraucht wird. Deshalb gibt es auch für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Pflichten, die eingehalten werden müssen. Neben der Teilnahme an diesen Veranstaltungen müssen Sie sich selbstverständlich an die Vorschriften im THW halten.

Auch Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche bis 17 Jahren können als Junghelferinnen und Junghelfer  mitmachen. Bei der THW-Jugend e.V. haben sie die Möglichkeit, in spielerischer Form die Technik und die Werte des THW zu erlernen, Verantwortung zu übernehmen, ihre sozialen Kompetenzen zu schulen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln.

Das ehrenamtliche Engagement im THW wird nicht vergütet. Sollten Sie während Ihrer Arbeitszeit an Übungen, Lehrgängen oder Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, bekommen Sie Ihren Arbeitslohn dennoch normal weitergezahlt. Ihr Arbeitgeber kann sich die entgangene Arbeitsleistung dann durch das THW ersetzen lassen. Sie sollten aber dennoch mit Ihrem Arbeitgeber über Ihr Engagement im THW sprechen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Als THW-Kraft gehen Sie ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art (mit der Bundesrepublik Deutschland) ein. Das THW-Gesetz regelt dieses Dienstverhältnis. 

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich im THW verpflichten möchten, können Sie sich direkt an den nächsten THW-Ortsverband wenden.

Auf der Internetseite des THW finden Sie über die Umkreissuche den THW-Standort, der Ihnen am nächsten liegt.

  • Die THW-Ortsbeauftragten der nächstgelegenen Ortsverbände oder die entsprechende THW-Regionalstelle stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
  • Sie können zunächst in den Dienst hineinschnuppern oder direkt einen Aufnahmeantrag stellen.
  • Den Aufnahmeantrag bekommen Sie direkt vor Ort bei Ihrem THW-Ortsverband, bitte füllen Sie ihn aus und geben Sie ihn dann ab. Jugendliche benötigen die Unterschrift Ihrer Eltern.
  • Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde, bekommen Sie die Unterlagen über Ihre Aufnahme sowie alle weiteren Informationen per Post zugesendet.

An wen muss ich mich wenden?

Ihr THW-Ortsverband

oder

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Provinzialstraße 93
53127 Bonn

Tel.: 0 228 940 - 0
Fax: 0 228 940 - 1333

E-Mail: presse@thw.de

Servicezeiten:

Montag bis Donnerstag
9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag
9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Zuständige Stelle

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Provinzialstraße 93
53127 Bonn

Tel.: 0 228 940 - 0
Fax: 0 228 940 - 1333

E-Mail: presse@thw.de


Servicezeiten:

Montag bis Donnerstag
9:00 Uhr bis 15:00 Uhr 

Freitag
9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Voraussetzungen

  • Alter: Sie sind zwischen 18 und 60 Jahre alt
    • Ausnahme THW-Jugend: zwischen 6 und 18 Jahren.
  • Sie sind körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
  • Sie wohnen in Deutschland (auch wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben).
  • Sie sind für den Dienst im THW tatsächlich verfügbar.
  • Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
  • Sie wurden von keiner anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen.
  • Sie sind zu keiner Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
  • Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis für die Anmeldung und bei Jugendlichen die Unterschrift der Eltern auf dem Aufnahmeantrag.
  • Ein erweitertes Führungszeugnis für Personen, die in der Jugendarbeit tätig werden wollen.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer Ihres Aufnahmeantrags hängt davon ab, welche Funktion Sie im THW anstreben.
  • Kostenfreie Ausbildung für Einsatzbefähigung variiert je nach Ortsverband: in der Regel 6 Monate (an Wochenenden).

Anträge / Formulare

  • Formulare: Auf Anfrage beim THW
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Fachlich freigegeben am

15.10.2018
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