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Sprachauswahl inaktiv

Einheitliche Behördennummer 115

Leistungsbeschreibung

Über die 115 erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Behördenanliegen. Dabei ist es egal, welche Behörde, Verwaltungsebene oder Zuständigkeit betroffen ist. Zum Beispiel:

  • Ich habe ein neues Auto gekauft, wann hat die Zulassungsstelle geöffnet?
  • Wo kann ich meinen neuen Personalausweis beantragen?
  • Wie kann ich BAföG beantragen?
  • Wo kann ich eine Melderegisterauskunft einholen?
  • Wie melde ich ein Gewerbe an?

Ziel der 115 ist es, Ihre Fragen beim ersten Kontakt zu beantworten. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung, je nach Wunsch per E-Mail, Fax oder Rückruf. Dies garantiert Ihnen das 115-Serviceversprechen.

Die aufwändige Suche nach Zuständigkeiten und einzelnen Telefonnummern entfällt. Die meisten Anfragen können sofort beantwortet werden, so dass Sie sich mit demselben Anliegen nicht ein zweites Mal an die Verwaltung wenden müssen. Unnötige Behördengänge werden vermieden .

Für gehörlose und hörbehinderte Menschen ist die 115 über ein Gebärdentelefon erreichbar.

An wen muss ich mich wenden?

Behördennummer 115

Tel.: 115
Schreibtelefon: +49 30 -221911-016
ISDN-Bildtelefon: +49 30 -188080-805
Gebärdensprachtelefon: 115@gebaerdentelefon.d115.de

Mo.: 08:00 - 18:00 Uhr
Di.: 08:00 - 18:00 Uhr
Mi.: 08:00 - 18:00 Uhr
Do.: 08:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 08:00 - 18:00 Uhr

Produktmanagement des IT-Planungsrat-Produkts Behördennummer 115 (seit 01.01.2023):

Produktmanagement 115
FITKO (Föderale IT-Kooperation) 
Zum Gottschalkhof 3
60594 Frankfurt am Main
E-Mail: 115@fitko.de

Voraussetzungen

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Die 115 ist in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten.

Bearbeitungsdauer

Anfragen werden regelmäßig sofort beantwortet. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten.

Was sollte ich noch wissen?

Die 115 ist eine allgemeine Auskunft zu Leistungen der Verwaltung. Auskünfte zu laufenden Verwaltungsverfahren oder rechtliche Beratung sind nicht möglich.

Bemerkungen

Über eine Teilnahme an der 115 entscheidet jede Verwaltung selbst.

Weiterführende Informationen:

Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"

Die Stadt Herborn nimmt am Projekt 115 teil und ist dem Service-Center der Stadt Kassel angeschlossen.

Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"

Sollten Sie Fragen zur Teilnahme der Stadt Herborn an der Behördenrufnummer 115 haben, wenden Sie sich bitte an
den

Magistrat der Stadt Herborn
Fachdienst Personal - Herr Stephan Göbel -
Hauptstraße 39
35745 Herborn

oder

Magistrat der Stadt Herborn
Fachdienst Allgemeine Verwaltung - Herr Marco Klingelhöfer -
Hauptstraße 39
35745 Herborn

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Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info@herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr