Als besonders sachkundiger Versteigerer können Sie sich öffentlich bestellen und vereidigen lassen.
Die Bestellung kann allgemein ausgesprochen oder auf bestimmte Arten von Versteigerungen beschränkt werden, soweit für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Sie kann auch inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung versehen und mit Auflagen verbunden werden. Die Bestellung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Als öffentlich bestellte Versteigerer werden Sie darauf vereidigt, dass Sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen.
Sie beantragen schriftlich Ihre öffentliche Bestellung und geben dabei an, ob Sie allgemein oder nur für bestimmte Arten von Versteigerungen, das heißt für ein bestimmtes Sachgebiet, bestellt werden möchten.
Die zuständige Stelle überprüft anhand Ihrer Angaben und der eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Hinweis: Zur Überprüfung der Sachkunde kann die zuständige Stelle Referenzen einholen, sich Unterlagen über die durchgeführten Versteigerungen vorlegen lassen und Stellungnahmen von Dritten oder einem Fachgremium einholen.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllen, werden Sie vereidigt und erhalten eine Bestellungsurkunde und den Bestellungsbescheid.
An die Gewerbebehörde der Kreisfreien Stadt oder des Kreises, in dem die Versteigerin oder der Versteigerer ihren/seinen Wohn-/ bzw. Betriebssitz hat.
Versteigerer: Erlaubnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
306,00 Euro
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Postfach 1940
Karl-Kellner-Ring 51
35529 Wetzlar
Tel.: 06441 407-2401
Fax: 06441 407-1050
E-Mail:
ordnung-gewerbe@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
www.lahn-dill-kreis.de
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung