Ihre Erwerbstätigkeit kann sozialversicherungsrechtlich eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung sein.
Wenn Zweifel über die Einordnung bestehen, können Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen ein "Statusfeststellungsverfahren" beantragen. Es schafft für die Beteiligten Rechtssicherheit und dient dazu, die Versicherungspflicht feststellen zu lassen.
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Eine Statusfeststellung können nur die Vertragspartner beantragen. Das ist der
Die Beteiligten können gemeinsam oder jeder allein das Verfahren beantragen. Sie müssen in der Beurteilung der Erwerbstätigkeit nicht übereinstimmen.
Wird der Antrag nur von einem Beteiligten oder einer Beteiligten gestellt, wird der andere Vertragspartner automatisch in das Verwaltungsverfahren mit einbezogen.
Die im Antrag gestellten Fragen sollten Sie vollständig beantworten und die dort erbetenen Unterlagen gleich mit senden. Die Tätigkeit und deren Umstände müssen Sie ausführlich beschreiben, insbesondere wenn Sie keine schriftlichen Verträge abgeschlossen haben.
Über den Status der Erwerbsperson erhalten beide Beteiligten eine verbindliche Entscheidung in Form eines Bescheids. Wird ein versicherungspflichtiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, folgt daraus die Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Das Anfrageverfahren bei der Clearingstelle entfällt, wenn bereits eine Einzugsstelle (Krankenkasse) ein Verfahren zur Feststellung des Status der Erwerbsperson durchgeführt beziehungsweise eingeleitet hat, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Entscheidung über eine freiwillige Versicherung, oder wenn der Status bereits durch einen Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung überprüft wurde.
Tipp: Die Clearingstelle bietet auch telefonische Auskunft.
siehe dazu: Sonderrufnummern; Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Deutsche Rentenversicherung Bund - Clearingstelle
Voraussetzungen sind:
Dem Antrag sind Kopien aller Verträge, die das bestehende Auftragsverhältnis betreffen (z.B. Vertrag über die Tätigkeit als freier Mitarbeiter oder Handelsvertreter, Honorarvertrag, Lehrvertrag) beizufügen. Ebenso sind alle gegebenenfalls bestehenden Zusatzvereinbarungen, Änderungsvereinbarungen oder Ergänzungsvereinbarungen beizufügen.
Während des Anfrageverfahrens entstehen keine Kosten oder Gebühren.
Die Antragstellung sollte spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status Formular
(Deutsche Rentenversicherung)
Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status - Erläuterungen Formular
(Deutsche Rentenversicherung)
In folgenden Fällen wird, ohne dass es eines Antrags bedarf, auf Veranlassung der Einzugsstelle über das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses entschieden (Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren):
Das Verfahren wird ebenfalls durch eine verbindliche Entscheidung in Form eines Bescheids abgeschlossen.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Tel.: +49 030 865-0
Fax: +49 30 865-27240
Webseite:
Deutsche Rentenversicherung