Bestehende und zukünftige Herausforderungen können Kommunen durch die Zusammenführung von wesentlichen Teilen ihrer Verwaltung effizienter und kostengünstiger unter Beibehaltung von Service und Bürgerfreundlichkeit bewältigen. Diese Kooperationen, an der in der Regel drei Kommunen beteiligt sein sollen, werden vom Land Hessen gefördert.
Die Förderung wird auf Antrag einer der beteiligten Kommunen bewilligt und ist auf dem Dienstweg, über den jeweiligen Landkreis und das zuständige Regierungspräsidium, vorzulegen. Beteiligt werden im Verfahren zudem die kommunalen Spitzenverbände und das Hessische Ministerium der Finanzen.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
Keine.
Keine.
(Der Antrag sollte in angemessen zeitlicher Nähe zur Kooperation erfolgen.)
Bei Vollständigkeit des Antrags 2 bis 3 Monate.
Rahmenvereinbarung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit.
Das Kompetenzzentrum für IKZ berät hessische Kommunen in allen Fragen der Interkommunalen Zusammenarbeit.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport