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Die Freiherr-vom-Stein-Plakette kann einmalig allen hessischen Gemeinden und Städten verliehen werden, die auf ein 750- oder mehrjähriges Bestehen zurückblicken und das historische Ereignis im festlichen Rahmen feiern.
Die Freiherr-vom Stein-Plakette wird auf Antrag verliehen.
Dem Antrag ist eine aktuelle Stellungnahme des für die Gemeinde regional zuständigen Hessischen Staatsarchives beizulegen.
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Es fallen keine Gebühren an.
Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor dem Jubiläumstag (Festakt) zusammen mit dem urkundlichen Beleg über das Jubiläumsalter sowie dem Festprogramm vorzulegen.
Gemeinden, die die Absicht haben, einen Antrag vorzulegen, melden dies vorab unter Angabe des vorgesehenen Termins der Jubiläumsfeierlichkeiten bis zum 30. November des vorhergehenden Jahres direkt an das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.
4-6 Wochen.
Kann einer Gemeinde bei einem Ortsteiljubiläum die Freiherr-vom-Stein-Plakette nicht mehr verliehen werden, so kann an deren Stelle die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde verliehen werden.
Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Adresse:
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - Abteilung IV Kommunale Angelegenheiten