Der Europäische Berufsausweis ist ein elektronischer Nachweis über die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Der Berufsausweis wird Ihnen auf Antrag in einem Online-Verfahren (EBA-Verfahren) ausgestellt. Das EBA-Verfahren ist einfach und schnell.
Sie können den Europäischen Berufsausweis aktuell für folgende Berufsqualifikationen aus der EU und dem EWR beantragen:
Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenschwester oder Krankenpfleger für allgemeine Pflege)
Der Europäische Berufsausweis bietet Vorteile:
Achtung: Auch mit dem Europäischen Berufsausweis müssen Sie oft noch eine spezielle Erlaubnis beantragen, damit Sie in dem Beruf arbeiten dürfen. Sie müssen in einigen Berufen auch Ihre Sprachkenntnisse in der Sprache des Aufnahmelandes nachweisen.
Die einheitlichen Ansprechpartner oder die zuständigen Stellen des Aufnahmelandes unterstützen Sie im Verfahren.
Mit dem Europäische Berufsausweis (EBA) können Sie bestimmte Berufsqualifikationen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) über ein Online-Verfahren anerkennen lassen.
Zur Beantragung des Europäischen Berufsausweises brauchen Sie einen Online-Account bei der Europäischen Kommission.
Hinweis: Die zuständige Stelle in Ihrem Herkunftsland bestätigt Ihnen innerhalb von einer Woche, dass Ihre Dokumente angekommen sind. Sie teilt Ihnen mit, ob Dokumente fehlen.
Sie benötigen eine der folgenden Berufsqualifikationen aus einem Land der EU oder des EWR:
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation nicht in der EU oder dem EWR erworben haben, können Sie eventuell auch einen Europäischen Berufsausweis beantragen. Folgende Voraussetzungen gelten:
Die notwendigen Dokumente hängen von dem Beruf ab, für den Sie den Europäischen Berufsausweis beantragen. Der elektronische Antragsassistent auf der Website der Europäischen Kommission nennt Ihnen die erforderlichen Dokumente.
In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:
Hinweis: Eventuell müssen Sie die Dokumente in die Sprache des Aufnahmelandes übersetzen lassen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages können im Herkunftsland und im Aufnahmeland Kosten anfallen. Die Kosten unterscheiden sich je nach Land und Beruf.
Sie können die Kosten vorab einschätzen auf der Website der Europäischen Kommission zum Europäischen Berufsausweis.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen und Beglaubigungen Ihrer Dokumente). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer des Europäischen Berufsausweises:
Die Bearbeitungsdauer hängt von Ihrem Beruf ab und ob Sie vorübergehend oder dauerhaft im Aufnahmeland arbeiten möchten. Wenn Ihr Beruf Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und Sicherheit haben könnte, ist eventuell eine spezielle Überprüfung im Aufnahmeland nötig.
Vorübergehende Tätigkeit (Dienstleistung)
Dauerhafte Tätigkeit (Niederlassung)
Hinweis: Wenn die zuständige Stelle des Aufnahmelandes innerhalb der genannten Zeiträume keine Entscheidung trifft, gilt Ihre Berufsqualifikation automatisch als anerkannt.
Formulare: nein
Onlineverfahrenmöglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Für andere Berufsqualifikationen müssen Sie die regulären Anerkennungsverfahren des Aufnahmelandes durchlaufen. Weitere Informationen erhalten Sie vom zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner.
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie