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Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Sie können das Elterngeld auch erhalten, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Diese Varianten können Sie in unterschiedlicher Art und Weise miteinander kombinieren.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Bezugsvariante Sie wählen.
Wie lange Sie Elterngeld bekommen, hängt davon ab, ob Sie sich für Basiselterngeld oder für ElterngeldPlus oder für eine Kombination aus beidem entscheiden und ob Sie den Partnerschaftsbonus nutzen wollen. Dabei gilt:
Ab dem 15. Lebensmonat muss das Elterngeld in jedem Monat von mindestens einem Elternteil in Anspruch genommen werden (lückenloser Bezug).
Die Höhe Ihres Elterngeldes ist ebenfalls abhängig von der Bezugsvariante und Ihrem Einkommen vor und nach der Geburt.
Das Basiselterngeld beträgt zwischen EUR 300,00 und EUR 1.800,00 im Monat. Das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus betragen zwischen EUR 150,00 und EUR 900,00.
Außerdem spielen bei der Höhe des Elterngeldes noch folgende Fragen eine Rolle:
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus.
Um Elterngeld zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen oder digitalen Antrag bei Ihrer Elterngeldstelle stellen.
Online-Antrag:
Sie können den Antrag über das (kostenfreie) Online-Antragsformular stellen.
Die notwendigen Abfragen werden im Online-Portal individuell auf Ihre Angaben abgestimmt. Auch bei der Online-Beantragung entfällt das Unterschriftserfordernis nicht. Eine elektronische Zeichnung ist mittels e-ID möglich. Die für die Antragsbearbeitung benötigten Nachweise können, unabhängig von der Unterschriftsform, im Onlineantrag hochgeladen werden. Alternativ steht Ihnen sowohl eine Druckversion des Onlineantrages als auch ein Druckservice zur Verfügung.
Schriftlicher Antrag:
Sie können Ihren Antrag und die weiteren Unterlagen auch in Papierform bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Das aktuelle Papier-Antragsformular für Hessen erhalten Sie auf der Seite des „Familienatlas“, dem Portal für Familien in Hessen.
Fügen Sie bitte die im Antrag geforderten Unterlagen und Nachweise bei und unterschreiben den Antrag. Mit Ausnahme von Alleinerziehenden ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich.
Reichen Sie die Antragsunterlagen persönlich oder per Post bei Ihrer Elterngeldstelle ein.
Änderungen mitteilen:
Sollten sich während der Bezugsmonate Änderungen ergeben (zum Beispiel, weil Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit erhöht oder reduziert haben), müssen Sie dies der zuständigen Elterngeldstelle mitteilen. Diese entscheidet, ob Ihnen noch Elterngeld zusteht oder ob Sie einen Teil zurückzahlen müssen.
Das Elterngeld müssen Sie schriftlich bei der Elterngeldstelle des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales beantragen, in deren Bereich Ihr Kind zum Zeitpunkt der ersten Antragsstellung den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Anspruch haben Mütter und Väter, die:
Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gewährt. Der Lebensmonat beginnt mit dem Tag der Geburt und endet im folgenden Monat am Vortag des Geburtstages.
Für angenommene Kinder oder mit dem Ziel der Annahme aufgenommene Kinder gibt es ebenfalls Elterngeld. Anstelle des Geburtstages richtet sich hier der Anspruchsbeginn nach dem Zeitpunkt, von dem an das Kind in den Haushalt aufgenommen wird. Der Anspruch besteht maximal bis zum 8. Geburtstag des Kindes.
Auch Auszubildende und Studierende erhalten Elterngeld. Die jeweilige Ausbildung muss nicht unterbrochen werden.
Ein Anspruch auf Elterngeld ist ausgeschlossen, wenn die gesetzliche Einkommensgrenze überschritten wird. Alleinerziehende, die im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Für Elternpaare entfällt der Elterngeldanspruch, wenn sie im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 300.000 Euro hatten. Für Geburten ab dem 01. April 2024 wurde diese Grenze sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende auf 200.000 Euro und für Geburten ab dem 01. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gesenkt.
Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.
(Mütter: 12 Monate vor dem Beginn des vorgeburtlichen Mutterschutzes;
Väter: 12 Monate vor dem Monat der Geburt)
Arbeitgeberbescheinigung über die gewährte Elternzeit Nachweise über Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
Es fallen keine Kosten an.
Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.
Den Antrag sollten Sie möglichst innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Auskunft erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle.
Sie können den Antrag über das (kostenfreie) Online-Antragsformular stellen.
Die notwendigen Abfragen werden im Online-Portal individuell auf Ihre Angaben abgestimmt. Auch bei der Online-Beantragung entfällt das Unterschriftserfordernis nicht. Eine elektronische Zeichnung ist mittels e-ID möglich. Die für die Antragsbearbeitung benötigten Nachweise können, unabhängig von der Unterschriftsform, im Onlineantrag hochgeladen werden. Alternativ steht Ihnen sowohl eine Druckversion des Onlineantrages als auch ein Druckservice zur Verfügung.
Das aktuelle Papier-Antragsformular für Hessen erhalten Sie auf der Seite des "Familienatlas", dem Portal für Familien in Hessen.
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Adresse:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Südanlage 14 A
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 101052
35340 Gießen, Universitätsstadt
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Fax: 0641 7936-117
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