Wenn Sie beruflich Güter oder Personen auf der Straße transportieren möchten, müssen Sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis die sogenannte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer nachweisen.
Dies gilt für Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr, soweit für das Führen des Fahrzeugs/der Fahrzeugkombination eine C- oder D-Klassen-Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis bereits vor dem 10.9.2008 (Bus) oder dem 10.9.2009 (LKW) erworben, müssen Sie keine Grundqualifikation nachweisen ("Besitzstand").
Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer wird gleichzeitig als Grundqualifikation für den Personen- und den Güterverkehr anerkannt. Die Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb wird nur als Grundqualifikation für den Personenverkehr, die Ausbildung zum/zur Straßenwärter/-in und zum/zur Werkfeuerwehrmann/-nur für den Güterverkehr anerkannt
Die Prüfung Grundqualifikation umfasst eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung.
Zur Ablegung der Prüfung müssen Sie nicht an einem Vorbereitungsunterricht teilnehmen.
Auch eine Fahrerlaubnis ist zum Zeitpunkt des Ablegens der Prüfung ebenfalls nicht erforderlich.
Sollten Sie Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für Güterkraftverkehr und Personenverkehr (GBZugV und PBZugV) besitzen, sind Erleichterungen in den theoretischen Prüfungsteilen vorgesehen. Die praktische Prüfung muss Sie jedoch vollständig ablegen.
Die Art der Prüfung unterscheidet sich je nach Vorliegen von Voraussetzungen:
Die Regelprüfung müssen Sie ablegen, wenn Sie weder für die betreffende Verkehrsart einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr bzw. Personenverkehr („Verkehrsleiter-Prüfung”) vorlegen können, noch eine Prüfung (beschleunigte) Grundqualifikation für die andere Verkehrsart erfolgreich abgelegt haben.
Die Prüfung Umsteiger” können Sie dann ablegen, wenn Sie bereits die Regelprüfung für die Verkehrsart erfolgreich abgelegt haben, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist. So wird bei der Schulung beschleunigte Grundqualifikation „Umsteiger“ nur noch auf die Besonderheiten der Verkehrsart eingegangen. Beispielsweise wird dem zukünftigen Busfahrer das Wissen vermittelt, wie er sich in Bezug auf die Fahrgäste zu verhalten hat, da dies nicht Bestandteil seiner ersten Grundqualifikation Güterverkehr war. Dies gilt auch für Fahrer, die die Fahrerlaubnis für die andere Verkehrsart vor dem jeweiligen Stichtag (Besitzstand) erworben haben.
3. Quereinsteigerprüfung „Grundqualifikation”
Die Prüfung Quereinsteiger” können Sie dann ablegen, wenn Sie einen gültigen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für die Verkehrsart besitzen, für die die Prüfung abgelegt werden soll. Da in der Fachkundeprüfung nicht sämtliche Kenntnisse geprüft werden, über die ein Fahrer verfügen muss, müssen Sie auch als Inhaber einer Fachkundebescheinigung die Grundqualifikation erwerben.
Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr müssen zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine besondere Qualifizierung nachweisen.
Sie melden Sie bei der örtlich zuständigen IHK zur Prüfung an und die Prüfungstermine (theoretische und praktische Prüfung) werden abgestimmt.
Nach Bestehen beider Prüfungsteile erhalten Sie eine Bescheinigung der IHK, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen.
Ansprechpartner für den Erwerb der Grundqualifikation ist die für den Wohnsitz des Fahrers/der Fahrerin zuständige IHK.
Anerkannte Ausbildungsstätten für die vorbereitende Schulung im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation sind
Ansprechpartner für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein (nach dem Erwerb der Grundqualifikation) ist die für den Wohnsitz des Fahrers/der Fahrerin zuständige Führerscheinstelle.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, legen Sie der zuständigen IHK mit ihrer Anmeldung folgende Nachweise vor:
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.
- keine
In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Fahrten zu bestimmten Zwecken, wie beispielsweise:
sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Der gesamte Fragenfundus für die Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Berufskraftfahrerqualifikation ist auf der DIHK-Website veröffentlicht:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Adresse:
Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill
Am Nebelsberg 1
PLZ: 35685
Tel.: 02771 842-0
Fax: 02771 842-5399
E-Mail:
info@lahndill.ihk.de
Webseite:
https://www.ihk-lahndill.de
Montag bis Freitag: 07:45 Uhr bis 16:30 Uhr
Adresse:
Industrie- und Handelskammer Limburg
Walderdorffstraße 7
PLZ: 65549
Tel.: 06431 210-0
Fax: 06431 210-205
E-Mail:
info@limburg.ihk.de
Webseite:
https://www.ihk-limburg.de
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:45 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Adresse:
Industrie- und Handelskammer Limburg
Walderdorffstraße 7
PLZ: 65549
Tel.: 06431 210-0
Fax: 06431 210-205
E-Mail:
info@limburg.ihk.de
Webseite:
https://www.ihk-limburg.de
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:45 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr