Über das Hinweisgebersystem (BKMS) können Sie dem Bundeskartellamt Hinweise geben, insbesondere
Ihre Kontaktdaten werden nicht erfasst, Sie bleiben anonym. Wenn Sie Ihren Hinweis abgegeben haben, können Sie einen geschützten persönlichen Briefkasten einrichten. Über diesen Briefkasten können Sie auch anonym mit dem Bundeskartellamt in Kontakt bleiben. Dies ist für die Bearbeitung des Vorgangs in der Regel sehr hilfreich.
Über den Postkasten
Sie können dem Bundeskartellamt anonym Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht übermitteln und Rückmeldungen dazu erhalten.
Sie können auf der Internetseite des Hinweisgebersystems (BKMS) Ihre Meldung online eingeben:
keine
keine
keine
keine
Wenn Sie Ihren Hinweis abschicken, bestätigt das Bundeskartellamt in der Regel am nächsten Werktag den Eingang Ihres Hinweises.
Um Ihren Hinweis zu prüfen und zu bearbeiten, braucht das Bundeskartellamt in der Regel zwischen 1 bis 6 Wochen.
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi)