Bei häuslicher Pflege haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Sachleistungen wie körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese häusliche Pflegehilfe wird in der Regel durch ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste erbracht.
Häusliche Pflegehilfe ist auch möglich, wenn die oder der Pflegebedürftige in einer Pflegewohngemeinschaft oder im Haushalt der Pflegeperson lebt, nicht jedoch z.B. im Pflegeheim.
Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst monatlich
Werden diese ambulanten Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, können sie mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Im Rahmen dieser Kombinationsleistung wird das Pflegegeld je nach Höhe der bezogenen häuslichen Pflegesachleistungen anteilig ausgezahlt.
Sie werden zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt? Dann können Sie Pflegesachleistungen bis zu einem bestimmten Betrag beantragen.
Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse.
Ebenso kann das jeweils zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen direkt an diese Stellen.
Die Antragstellung ist kostenlos.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 41.6 Hilfen für pflegebedürftige Menschen
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Wilhelmstraße 20
PLZ: 35683
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Tel.: 06441 407-1421
E-Mail:
altenpflege@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
Webseite:
Digitaler Briefkasten
Webseite:
Online-Angebote
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