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Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 15.6 Technisches Verkehrswesen
Postfach 1940
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 4072511
E-Mail:
verkehr-wetzlar@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
www.lahn-dill-kreis.de
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