Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die Sie am Ausüben Ihres Berufs hindern. Sie können
- Maßnahmen oder Hilfsmittel erhalten, die es Ihnen ermöglichen, Ihren Beruf wieder oder weiter auszuüben oder
- Leistungen zur Änderung Ihres Berufs in Anspruch nehmen.
Welche Unterstützung Sie erhalten, hängt von Ihrem Fall ab. Wichtig ist, dass die Maßnahme dabei hilft, dass Sie Ihren oder einen anderen Beruf ausüben können.
Sie können folgende Unterstützungen zur Ausübung Ihres Berufs bekommen:
- Kraftfahrzeughilfe: Zuschüsse für den Kauf eines Autos und/ oder für die behindertengerechte Ausstattung Ihres Autos, zum Beispiel für
- die Anschaffung eines Autos: bis zu EUR 9.500 oder
- Kosten für den behindertengerechten Umbau eines vorhandenen Autos: komplett.
- die An- und Abreisekosten zu einer Bildungsmaßnahme,
- eine Arbeitsassistenz, also eine Person, die Sie bei der Ausführung Ihres Jobs unterstützt. Die Kosten werden höchstens für drei Jahre übernommen. Haben Sie danach weiteren Bedarf, finanziert das Integrationsamt die Arbeitsassistenz,
- Kosten für Hilfsmittel,
- die Sie zur Ausübung Ihres Berufs brauchen und/oder
- die Sie für den Weg zu Ihrem Arbeitsplatz brauchen oder für die Teilnahme an einer Maßnahme, die zur beruflichen Teilhabe beiträgt sowie
- Kosten für technische Arbeitshilfen, zum Beispiel Bildschirmlesegeräte oder Software.
Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, können Sie Unterstützungen für die Aufnahme von Tätigkeiten erhalten:
- Gründungszuschuss: Wenn Sie eine Existenz gründen möchten, erhalten Sie dafür einen Zuschuss. Ihre selbstständige Arbeit muss zu Ihrem Krankheitsbild passen und Ihnen ein Einkommen sichern.
- Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM): Eine Tätigkeit in einer WfbM kommt in Betracht, wenn Ihnen der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere Ihrer Behinderung verschlossen ist und Sie eine angemessene Tätigkeit nur im geschützten Rahmen einer WfbM ausüben können.
- Leistungen zur beruflichen Anpassung, Umschulung, Ausbildung, Weiterbildung oder Berufsvorbereitung. Wenn Sie dabei Unterstützung durch begleitende Hilfen benötigen (zum Beispiel ärztliche, psychologische oder soziale Betreuung), wird dies bei der Auswahl der Einrichtung berücksichtigt.
Eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie nicht erhalten, wenn Sie
- wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung durch dritte Personen Anspruch auf eine gleichartige Leistung von einem anderen Reha-Träger haben (zum Beispiel von der Unfallversicherung),
- Beamter, Soldat oder Richter sind – bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Integrationsamt, um zu erfahren, von wem Sie Leistungen erhalten können,
- bereits eine Altersrente (mindestens zwei Drittel der Vollrente) beziehen oder beantragt haben,
- dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bis zum Altersrentenbeginn zum Beispiel eine betriebliche Versorgungsleistung bekommen oder
- sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe befinden.