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Die Tätigkeit in bestimmten Berufen ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung des jeweiligen Berufes führen und in dem Beruf arbeiten.
Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der staatlichen Erlaubnis.
Liegen wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung vor, können diese häufig durch eine Anpassungsmaßnahme ausgeglichen werden.
Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie noch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Weitere Voraussetzungen sind z.B. ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und gesundheitliche Eignung.
Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.
Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation erworben und wollen in Deutschland als Fachkraft arbeiten. Wenn dieser Beruf in Deutschland reglementiert ist, dann müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
So stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle:
Die zuständige Stelle bearbeitet Ihren Antrag:
Die zuständige Stelle teilt Ihnen das Ergebnis in einem Bescheid mit:
Sie können gegen die Entscheidung von der zuständigen Stelle rechtlich vorgehen. Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit einer Beratungsstelle, bevor Sie klagen.
Wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege.
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Die Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind:
Die staatliche Anerkennung setzt außerdem in jedem Fall voraus:
Diese Dokumente geben Sie meistens später ab. Die zuständige Stelle informiert Sie, wann Sie die Dokumente abgeben sollen.
Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie im Original vorzeigen oder als Kopie abgeben müssen. Einige Kopien müssen amtlich beglaubigt sein. Wir empfehlen Ihnen: Senden Sie keine Originale per Post.
Sie müssen Ihre Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer machen.
Das Verfahren kostet Geld. Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen.
Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen innerhalb von einem Monat, dass Ihre Unterlagen angekommen sind. Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wenn Unterlagen fehlen.
Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert die Prüfung der Gleichwertigkeit der Ausbildung maximal 4 Monate.
Es besteht die Möglichkeit zur verwaltungsgerichtlichen Klage.
Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie zwischen 2 Verfahren zur beruflichen Anerkennung wählen:
Das können Sie entscheiden. Ihre zuständige Stelle berät Sie.
Beratungsstellen und andere Institutionen im Zusammenhang mit der Fachkräfteeinwanderung und der Anerkennung im Ausland abgeschlossener Ausbildungen finden Sie unter:
Anerkennung in Deutschland - Informationsportal
Das mehrsprachige Portal der Bundesregierung informiert darüber, wie ausländische Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden können. Der besondere Service der Website ist der „Anerkennungs-Finder“: Das Online-Tool benennt den Ratsuchenden mit wenigen Klicks die für die Antragstellung zuständige Stelle. Darüber hinaus bündelt es wichtige Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zu den Anerkennungsverfahren in den einzelnen Berufen und zu Beratungsangeboten.
IQ - Netzwerk – Hessenweite Anerkennungsberatung
Das IQ Netzwerk Hessen unterstützt Personen, die in ihrem im Ausland erlernten Beruf in Hessen arbeiten möchten und ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen. Die Anerkennungsberatung begleitet die Ratsuchenden im gesamten Anerkennungsprozess: von der Erklärung des Anerkennungsverfahrens bis hin zur Beratung zu erforderlichen Unterlagen.
Make it in Germany - Portal für Fachkräfte aus dem Ausland
www.make-it-in-germany.com ist das mehrsprachige Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. Es informiert Einwanderungsinteressierte, wie sie ihren Weg nach Deutschland erfolgreich gestalten können – von den Vorbereitungen im Herkunftsland bis zur Ankunft und den ersten Schritten in Deutschland.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postfach 120142
PLZ: 64238
Heinrich-Hertz-Str. 5
PLZ: 64295
Tel.: +49 611 3259-1000
Fax: +49 611 32759-1999
E-Mail:
poststelle@hlfgp.hessen.de
Webseite:
Webseite HLfGP