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Die Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen) ist Teil der zahnärztlichen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen. Studierende der Zahnmedizin an einer hessischen Hochschule, die an der Zahnärztliche Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser Prüfung anmelden und zugelassen werden.
In der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ist geregelt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.
Wenn Sie an einer hessischen Hochschule Zahnmedizin studieren und einen Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Die Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen) wird in drei Abschnitten abgelegt:
1. Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
2. Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
3. Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Anmeldeschluss für alle Prüfungsabschnitte ist jeweils der 10. Januar bzw. der 10. Juni.
Die Antragsstellung erfolgt elektronisch.
Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postfach 120142
PLZ: 64238
Heinrich-Hertz-Str. 5
PLZ: 64295
Tel.: +49 611 3259-1000
Fax: +49 611 32759-1999
E-Mail:
poststelle@hlfgp.hessen.de
Webseite:
Webseite HLfGP