Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden sollten und ihn weiter nutzen möchten, melden Sie das Wiederauffinden bitte persönlich Ihrem Bürgeramt. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als „aufgefunden“ offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.
Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister-/in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt .
Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.
- wiedergefundener Personalausweis
Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Adresse:
Fachdienst - Bürgerbüro
Tel.: 02772 708-331
Interne Nummer: 331
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
buergerbuero@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr
* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.
Ansprechpartner:
Tel.: 02772 708-255
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
E-Mail:
a.cankat@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Tel.: 02772 708-257
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax
)
E-Mail:
k.nickel@herborn.de
Tel.: 02772 708-430
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
E-Mail:
a.rademacher@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Tel.: 02772 708-431
Fax: 02772 708-9111
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Tel.: 02772 708-254
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
E-Mail:
v.thiele@herborn.de
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