Sie können einen Antrag auf Feststellung des Bestehens Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit stellen, wenn es dafür ein begründetes Feststellungsinteresse gibt.
Ein Feststellungsinteresse liegt beispielsweise vor, wenn
Stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde auf Ihren Antrag hin fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie darüber eine besondere Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis).
Sie können die verbindliche Feststellung Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben.
Bitte wenden Sie sich an die Staatsangehörigkeitsbehörde am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts (Lebensmittelpunkt).
Die Gebühr für die Feststellungsentscheidung beträgt 51 EUR.
Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt.
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport