Wenn Sie einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen (450-Euro-Job/Minijob), sind Sie in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Sie müssen dann für diese keine Beiträge bezahlen.
Ihre Krankenversicherung müssen Sie anderweitig regeln.
Zum Beispiel:
Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt und dabei weniger als 450 Euro verdient, ist nicht krankenversicherungspflichtig.
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht besteht nur so lange, wie der Grund für die Befreiung andauert.
Weiterführende Angaben erhalten Sie bei
oder
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Adresse:
Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)
Webseite:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf
Adresse:
Studienbüro der Hochschule Fulda
Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Tel.: +49 661 9640-0
Tel.: +49 661 9640-1420
(Callcenter)
Fax: +49 661 9640-1229
E-Mail:
infothek@hs-fulda.de
Webseite:
Webseite der Hochschule Fulda
Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit