Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.
Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.
Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.
Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.
Kommunale Rahmenleistung
Adresse:
Fachdienst - Öffentliche Ordnung
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Tel.: 02772 708-440
Fax: 02772 708-9440
E-Mail:
stadtpolizei@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Interne Nummer: 274
Tel.: +49 2772 708274
E-Mail:
stadtpolizei@herborn.de
Webseite:
Herborn.de
Tel.: +492772 708 442
Interne Nummer: 442
Webseite:
Herborn.de
E-Mail:
stadtpolizei@herborn.de
Tel.: +49 2772 708441
Interne Nummer: 274
E-Mail:
stadtpolizei@herborn.de
Webseite:
Herborn.de